Die mit Samstag, 26.12. 00:00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt vor allem eine wesentliche Änderung für den Sportbereich mit sich:

Ruderausfahrten können nach den geltenden Regelungen nur im Einer oder Zweier durchgeführt werden!!!!

Die ab 26.12. 2020 gültige Verordnung:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_598/BGBLA_2020_II_598.html

Wir ersuchen euch dringend, im Interesse der Allgemeinheit diese Richtlinien lückenlos einzuhalten.

Vielen Dank!

Mit rudersportlichen Grüßen,
euer Vorstand

*Immer am aktuellsten Stand*

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/

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Ab Montag, 7. Dezember 2020 treten „coronamäßig“ neue Reglungen in Kraft.

Für den Vereinssport ändert sich vorerst bis 6. Jänner 2021 fast nichts:

Prinzipiell sind alle Sportanlagen des Ruderverein Wiking Linz gesperrt und der Sportbetrieb ist eingestellt.

Ausnahmen:
Für den Spitzen- und Leistungssport Rudern gelten eigene Regeln!!!!

Für den Breiten- und Gesundheitssport im Ruderbereich gilt:

Die Ausübung des Rudersports im Einer ist erlaubt.

Mannschaftsboote mit max. 6 Personen (plus 6 Kindern)  aus 2 Haushalten sind erlaubt.

Dazu gilt generell:

Die Bootshallen dürfen kurz zur Entnahme und dem Zurückbringen des Bootes betreten werden

Der Aufenthalt in Garderoben und Duschen ist möglichst zu vermeiden

Bei Betreten der Bootshalle sind die Hände zu desinfizieren

Der Mund-Nasenschutz ist vom Betreten der Bootshalle bis zum Einsteigen in das Boot zu tragen, ebenfalls bei der Rückkehr

Falls sich mehr als ein Einerruderer im Bootshaus befinden, ist der Abstand von 1.5 Metern strikt einzuhalten

Bei der Rückkehr sind die Rudergriffe zu desinfizieren, ebenso alle Bootsteile, welche man mit den Händen berührt hat. Möglichst sind mitgebrachte Putzlappen zu benützen

Da im Logbuch die Ausfahrten dokumentiert sind, ist das Führen einer Anwesenheitsliste nicht erforderlich

Alle, die diese Ausnahme nutzen, muss klar sein, dass sie dies auf eigenes Risiko machen, und der RV Wiking bzw. der Österreichische Ruderverband nicht haftbar gemacht werden können

Wir ersuchen euch dringend, im Interesse der Allgemeinheit diese Richtlinien lückenlos einzuhalten.

Vielen Dank!

Mit rudersportlichen Grüßen,
euer Vorstand