Tennis

Sperre der Indoor-Trainingsstätten / Regeln für das Rudern

Liebe Wikingerinnen und Wikinger!

Der von der Regierung verordnete Lockdown schränkt leider auch die Möglichkeiten der Sportausübung  wieder ein.

Ab Montag, 22.11., 00:00 Uhr gelten folgende Einschränkungen des Sportbetriebs, vorbehaltlich der noch nicht veröffentlichten Verordnung. Sollte die Verordnung noch Änderungen nach sich ziehen, melden wir uns umgehend:

Indoor:

  • Alle Indoor-Sport- und Trainingsstätten (Krafthalle, Ergometerhalle, Tennishalle) sind geschlossen.
  • Eine Ausnahme für das Betretungsverbot der Indoor-Trainingsstätten gilt für das Training der Rennmannschaft (Rechtsgrundlage: „Spitzensport“).

Outdoor:

  • Für den Outdoorsport im öffentlichen Raum (also auch das Rudern am Wasser) gilt (Quelle: Sport Austria vorbehaltlich der endgültigen Maßnahmenverordnung): Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (also auch das Rudern am Wasser) alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kindern und Geschwistern) oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird, ist gestattet.
  • Geschlossene Räumlichkeiten dürfen dabei nur zum Zwecke der Ausübung des Sports im Freien betreten werden (Garderobe, Bootshalle vor und nach der Sportausübung). Duschen dürfen nicht betreten bzw. genutzt werden.
  • Ergänzende Infos zur neuen Verordnung durch den ÖRV: Nach Gesprächen mit Sport Austria können wir euch folgende Änderungen für den Breitensport mitteilen:
  • Betreten der Boothalle zum Entnehmen und Rückbringen der Boote ist erlaubt
  • Das Rudergerät ist zu desinfizieren (insbesonders die Rudergriffe)
  • Eigenes Bootsreinigungstuch ist zu verwenden
  • Rudern ist zur körperlichen Ertüchtigung (so wie laufen, Rad fahren etc.) erlaubt, da kein körperlicher Kontakt
  • Mannschaftsrudern ist für Personen aus gleichem Haushalt, zuzüglich einer Person aus dem persönlichem Umfeld, erlaubt

Zu den Bootsklassen :

  • Einer     –            erlaubt
  • Zweier –              entweder aus einem Haushalt oder mit einer haushaltsfernen Person
  • Dreier   –             2 Haushaltsmitglieder plus einem Haushaltsfernen
  • Vierer   –             nur mit drei Haushaltsmitglieder und einem Haushaltsfernen

Wir bitten euch, die Maßnahmen und Einschränkungen zu befolgen und danken für euer Verständnis!

Mit rudersportlichen Grüßen,

euer Vorstand

 

 

 

 

Covid-19-Regeln ab 8.11. 2021 – Vereinsanlage Puchenau

Rudern (findet im öffentlichen Bereich statt)

Rudern in Booten uneingeschränkt erlaubt. Insbesondere ist kein „2G“-Nachweis (Geimpft, Genesen) notwendig.

Sportausübung am Vereinsgelände
(findet im nicht öffentlichen Bereich statt – Kraftkammer/Ergoraum/Tennishalle)

Für die Sportausübung am Vereinsgelände sind ausnahmslos eine Registrierung sowie der Nachweis eines 2G-Eintrittstests notwendig:

Wiking-Wanderung

Samstag, 6. November 2021  bei Wartberg ob der Aist

mit Gansl‘ und Entenessen im Wia z`Haus Dinghofer ab 12.30 Uhr

Wikingwanderung 2021

Fredi Mühlböck,         0677 990 17161,      almul1233@gmail.com

Anmeldung erforderlich bis 20.10.2021

 

 

120 Jahre RV WIKING

Nachdem unsere 120 Jahresfeier letztes Jahr verschoben werden musste, feiern wir nun dieses Jahr!!
Der Vorstand des RV Wiking lädt alle Sportler, Sportlerinnen, Eltern, Verwandte, Bekannte, Sportbegeisterte und Ruderfreunde herzlich ein zur Jubiläumsfeier:                                                             Sonntag, 29. August 2021 ab 14 Uhr /Bootshaus Puchenau 

Einladung_120Jahre_RVWiking

Rundbrief 05/21 – Jahreshauptversammlung und kommende Ereignisse

Liebe Wikingerinnen und Wikinger!

bevor es in die Ferien geht, im Rennsport die internationalen Bewerbe beginnen sowie Wander- und Sternfahrten uns Schritt für Schritt in die Normalität zurückbringen, dürfen wir mit diesem Rundschreiben über ein paar aktuelle Punkte berichten.