Covid Verordnung :Weitere Lockerung ab 29. Mai 2020
Liebe Mitglieder des RV Wiking,
liebes Trainerteam, liebe Sportlerinnen und Sportler!
Nach dem aktuellen Regierungsbeschluss gelten ab Freitag, dem 29. Mai 2020 folgende, bindenden Regeln:
Covid Verordnung :Weitere Lockerung ab 29. Mai 2020
Liebe Mitglieder des RV Wiking,
liebes Trainerteam, liebe Sportlerinnen und Sportler!
Nach dem aktuellen Regierungsbeschluss gelten ab Freitag, dem 29. Mai 2020 folgende, bindenden Regeln:
Durch die COVID 19 Situation ist grundsätzlich ein Rudern in Mannschaftsbooten nicht erlaubt. Daher wird ein Ruderkurs im Einer durchgeführt, um den Rudersport für einzelne Mitglieder zu ermöglichen. Bei Interesse bitte um Anmeldung an Emmerich BAUER
Tel Nr.: 0664/622 1276 oder per mail an Emmerich BAUER emmerich.bauer@bmlv.gv.at bis 6. Mai 2020
Alles Infos unter:
Liebe Mitglieder des RV Wiking,
liebes Trainerteam, liebe Sportlerinnen und Sportler!
Eine derzeit leider noch nicht im Detail verfügbare Verordnung erlaubt die teilweise Öffnung unseres Vereins mit Wirkung 1.Mai 2020.
Zur Nutzung des Vereinsgeländes hat der ÖRV bzw. der ÖTV Handlungsempfehlungen basierend auf der Verordnung herausgegeben. Die Empfehlungen sind mit unseren Erweiterungen versehen, also spezifisch für die Gegebenheiten in unserem Verein angepasst (rot)
Wir bedanken uns bei ALLEN für die Disziplin in den letzten Wochen. Wir können damit rechnen, dass ab 1.Mai 2020 wieder Sport im Verein unter strengen Auflagen möglich sein wird. Im Moment gibt es jedoch ausschließlich Ankündigungen seitens der Regierung und wir warten darauf, dass vor dem 1. Mai eine entsprechende Verordnung kundgemacht wird.
Die Verordnung auf Basis des CoV19 Gesetzes ist rechtsbindend und wir müssen diese auf jeden Fall strikt einhalten!
„‚Halten wir Abstand – und trotzdem zusammen“!
Der Vorstand des RV Wiking Linz
Infos des ÖRV: So wie es derzeit aussieht, wird das dafür zuständige Sportministerium am Freitag 17.4.2020 einen Erlass veröffentlichen, der alles genau regelt.
http://www.rudern.at/2020/04/15/erlass/
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus informieren wir über weitere Absagen von Veranstaltungen der Saison 2020:
Absage Anrudern RV WIKING vom 26.4.2020
Verschiebung 120 Jahr Wiking vom 20.6.2020 – Termin noch offen
https://www.rudern-ooe.at/news/weitere-absagen-veranstaltungen-2020/
Liebe Mitglieder des RV Wiking,
liebes Trainerteam, liebe Sportlerinnen und Sportler!
Die aktuelle Covid-19-Situation macht vor unserem Verein nicht halt. Gemäß der heute von der Bundesregierung verlautbarten Maßnahmen werden ab morgen Montag im Zuge des Versammlungsverbots alle Sportstätten in Österreich geschlossen.
Daher ist das gesamte Vereinsgelände des RV Wiking Linz ab morgen Montag, 16.3., gesperrt. Die Sportausübung (Tennis, Rudern, Fitness) ist demgemäß bis auf Widerruf untersagt. Das bedeutet auch: kein Rudern am Wasser! Das gilt gleichzeitig auch für das Regattazentrum Ottensheim, das ebenso ab morgen seitens des OÖRV bzw. des Regattavereins gesperrt ist.
Wir ersuchen euch dringend, im Interesse der Allgemeinheit diese Sperre lückenlos einzuhalten.
Vielen Dank!
Der Vorstand des RV Wiking Linz
Liebe Mitglieder des RV Wiking,
liebes Trainerteam, liebe Sportlerinnen und Sportler!
Die aktuelle Covid-19-Situation macht vor unserem Verein nicht halt. Demgemäß sind einige Maßnahmen bzw. das Aufstellen von Verhaltensregeln für Breitensport und Rennsport notwendig. Diese gelten bis auf Widerruf. Weitere Maßnahmen und Verhaltensregeln können folgen, wenn es entsprechende Änderungen der Vorgaben geben sollte.
Am Donnerstag, 13. Februar 2020, fand im Alten Rathaus die Verleihung der städtischen Sportehrenzeichen statt. Bürgermeister Klaus Luger und Sportreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing überreichten in Anwesenheit von Vertretern der Dachsportverbände sowie weiterer zahlreicher Gäste die Auszeichnungen.
Am 31. Jänner 2020 hat die Sportunion OÖ zur jährlichen Ehrung der Sieger 2019 ins Oberbank Donauforum Linz eingeladen. Geehrt wurden Top-Platzierungen bei WM, EM und auch zahlreiche Staatsmeister.