Es ist schon eine Zeit lange her, dass wir uns mit positiven Nachrichten in Bezug auf die Nutzung unserer Sporteinrichtungen bei euch melden durften. Jetzt ist es soweit. Der Öffnungsschritt per 19.5. hält in der zughörigen Verordnung wesentliche Erleichterungen und Möglichkeiten bereit. Nachfolgend findet ihr, was in welcher Form wieder möglich ist.

Aushang Covid-19-Regeln ab 19.5.2021 – Vereinsanlage Puchenau

Puchenau

Rudern (findet im öffentlichen Bereich statt)

Rudern in Booten uneingeschränkt erlaubt. Insbesondere ist kein „3G“-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) notwendig.

Sportausübung am Vereinsgelände
(findet im nicht öffentlichen Bereich statt – Kraftkammer/Ergoraum/Tennishalle/Tennis-Freiplätze)

Für die Sportausübung am Vereinsgelände ist ausnahmslos eine Registrierung sowie der Nachweis eines 3G-Eintrittstests notwendig. Das heißt:

–     Jede Person muss sich VOR der Sportausübung in die aufliegenden Listen bzw. in das Tennis-Buchungssystem eintragen. Dieser Eintrag gilt als Registrierung und vereinfacht im Infektionsfall die Nachverfolgung des Kontaktgeschehens. Außerdem bestätigt man mit seiner Unterschrift bzw seiner Buchung, eine der drei Kriterien zur Minimierung der epidemiologischen Gefahr zu erfüllen (3G-Eintrittstest –> Geimpft/Genesen/Getestet)

–     Darüber hinaus bestätigt man, das Präventionskonzept gelesen zu haben (Siehe Aushang oder Website www.wikinglinz.at)

 

Im Sinne des Präventionskonzepts rufen wir euch folgende Hygienemaßnahmen in Erinnerung:

 

–     Generell ist ein Abstand von 2 Meter einzuhalten. Dieser Mindestabstand darf nur im Zuge der Sportausübung kurzfristig unterschritten werden

–     Wir ersuchen euch, regelmäßig die Hände zu waschen und desinfizieren

–     Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt FFP“-Maskenpflicht mit Ausnahme bei der Sportausübung und in den sanitären Anlagen.

Auf/in den Sportstätten müssen pro Person 20m2 zur Verfügung stehen. Das heißt:

–     In der Kraftkammer dürfen maximal 5 Personen gleichzeitig trainieren

–     Im Ergometer-Raum dürfen maximal 3 Personen gleichzeitig trainieren

Bitte beachtet alle sonstigen Regeln und Maßnahmen wie:

–     Die Sportausübung am Vereinsgelände ist nur von 5:00 bis 22:00 erlaubt.

–     Jedes Mitglied ist angehalten, bei einer allfällig auftretenden Covid-Infektion und zeitnaher Nutzung der Sporteinrichtungen die unverzüglich an den Covid-Beauftragten zu melden

–     Die Nutzung von Garderoben und Duschen sollte nach wie vor möglichst eingeschränkt, unter Beachtung der 20m2-Regel, und so kurz wie möglich erfolgen.

–     Die gemeinsame Benützung von Vereinsbussen ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur 2 Personen befördert werden. Zusätzlich ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Diese Regeln beziehen sind unabhängig von den Regeln für die Gastronomie zu sehen.
Für den Tennisbetrieb siehe auch die Regelungen des ÖTV (Aushang, Website www.oetv.at).
Für die Rennmannschaft Rudern gelten die bekannten Regeln für Spitzensport.