Rudern (findet im öffentlichen Bereich statt)

Rudern in Booten uneingeschränkt erlaubt. Insbesondere ist kein „2G“-Nachweis (Geimpft, Genesen) notwendig.

Sportausübung am Vereinsgelände
(findet im nicht öffentlichen Bereich statt – Kraftkammer/Ergoraum/Tennishalle)

Für die Sportausübung am Vereinsgelände sind ausnahmslos eine Registrierung sowie der Nachweis eines 2G-Eintrittstests notwendig:

Das heißt:

  • Jede Person muss sich VOR der Sportausübung in die aufliegenden Listen bzw. in das Tennis-Buchungssystem eintragen. Dieser Eintrag gilt als Registrierung und vereinfacht im Infektionsfall die Nachverfolgung des Kontaktgeschehens. Außerdem bestätigt man mit seiner Unterschrift bzw. seiner Buchung, eine der zwei Kriterien zur Minimierung der epidemiologischen Gefahr zu erfüllen (2G-Eintrittstest –> Geimpft/Genesen)
  • Darüber hinaus bestätigt man, das Präventionskonzept gelesen zu haben:

Covid Präventionskonzept Vereinsanlage08112021

Im Sinne des Präventionskonzepts ersuchen wir euch, regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren

Bitte beachtet alle sonstigen Regeln und Maßnahmen wie:

  • Jedes Mitglied ist angehalten, bei einer allfällig auftretenden Covid-Infektion und zeitnaher Nutzung der Sporteinrichtungen die unverzüglich an den Covid-Beauftragten zu melden
  • Die gemeinsame Benützung von Vereinsbussen ist zulässig. Es dürfen alle Sitzplätze besetzt werden. Es ist ein MNS (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.

Diese Regeln sind unabhängig von den Regeln für die Gastronomie zu sehen.

Für die Rennmannschaft Rudern gelten die Regeln für Spitzensport.